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Petitions-Muster
1 Gegen einen Flughafenbau |
Petition Muster 1
Das Muster soll nur aufzeigen, wie eine Petition in seiner Länge und Form aussehen kann.
An den
Präsidenten des Bayerischen Landtages
P e t i t i o n :
Wir, die Unterzeichner der Petition, wenden uns entschieden gegen jede Art von Subvention eines Regionalen Verkehrsflughafens „Allgäu“ in Memmingerberg, sei es durch Investitionszuschüsse, Betriebskostenzuschüsse oder Bürgschaften des Freistaates Bayern und/oder der Gebietskörperschaften und/oder der Gemeinden. Wir fordern vom Land Bayern die Bereitstellung von Mitteln aus den vom Bund geflossenen Steuergeldern für Konversionszwecke für die Konversionsgemeinden (Anmerkung: Memmingerberg, Benningen, Hawangen und Ungerhausen) zur Ausübung ihres Vorkaufsrechtes und zur Sicherstellung ihrer Planungshoheit in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Projektsteuerer, der lokalen und regionalen Wirtschaft sowie der betroffenen Bürgerinnen und Bürger auf der Grundlage der bereits erarbeiteten Variante 3 mit den Schwerpunkten Bildung, Freizeit und Erholung; Verzicht auf eine zivile fliegerische Nachnutzung. Wir beziehen uns ausdrücklich auf die beigefügte ausführliche Begründung.
B e g r ü n d u n g :
I. Allgemeines:
Am 28.01.2003 wurde das Landesentwicklungsprogramm wie folgt geändert: „Bei ausreichender Luftverkehrsnachfrage für einen regionalen Verkehrsflughafen im Allgäu sollen auf dem als Schwerpunkt in Frage kommenden Flugplatz (Nachfolgenutzung des Militärflugplatzes Memmingerberg) Einrichtungen für den Instrumentenflugbetrieb sowie zur Abwicklung des gewerblichen Luftverkehrs, insbesondere eines Linien- und Charterluftverkehrs, vorgehalten werden.“
Damit sollte das öffentliche Interesse an einem Regionalflughafen „Allgäu“ begründet und der Förderweg durch den Freistaat Bayern eröffnet werden. Die Antragstellerin gibt an, 24 Mio. Euro bis zum Jahr 2015 zu benötigen, um Ferienflieger von Memmingerberg aus starten und im Allgäu wieder landen lassen zu können. Nur wenn sich der Freistaat über 12 Jahre verteilt mit einem Investitionszuschuss in der Größenordnung von 17,5 Mio. Euro beteiligt, sei das Ziel eines selbsttragenden Betriebes erreichbar. Hierzu ist noch auszuführen (s.u.). Erwünscht ist weiter der Beitritt kommunaler Gebietskörperschaften. Nur in diesem Verbund, so die Antragstellerin, lasse sich in enger Abstimmung mit den Anliegergemeinden die Überführung des Geländes in eine verträgliche, zivile Folgenutzung sinnvoll durchführen.
Dieser Verbund wird nicht zustande kommen. Über 7.000 Einwendungen und ablehnende Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange führten zu einer Ergänzung des Antrags der APA und zu einer Neuauslegung der Unterlagen. Die Antragstellerin ging davon aus, dass durch die neu vorgelegten gutachterlichen Stellungnahmen auf die wichtigsten Belange und Fragen der Einwender Antworten geliefert wurden. Dass diese Annahme völlig falsch war, belegen annähernd 8.000 Einwendungen und ablehnende Stellungnahmen im zweiten Einwendungsverfahren Anfang 2004. Während die Genehmigungsbehörde in der ersten Phase ca. 1 _ Jahr benötigte, um die Einwendungen zu prüfen, soll nun nach knapp 8.000 Einwendungen und einer Prüfungszeit von 4 Monaten in wenigen Tagen die luftrechtliche Änderungsgenehmigung erteilt werden.
Gegen diese Genehmigung wird geklagt werden von Privatpersonen mit hoher Betroffenheit mit Unterstützung des Aktionskreises und – dem Vernehmen nach – von Konversionsgemeinden und der Gemeinde Westerheim, die sich unter einem Regionalflughafen baulich nicht mehr entwickeln kann.
II.
Die Vorhabensträgerin wird ihr Vorhaben nur verwirklichen können, wenn öffentliche Gelder in Millionenhöhe fließen. Dagegen wenden sich die Petenten.
Gegen jede Form der Beteiligung an einer Flughafengesellschaft seitens der Konversionsgemeinden, des Landkreises Unterallgäu wie auch der Stadt Memmingen gab es in der Vergangenheit bereits erfolgreiche Bürgerentscheide. Dies wird erforderlichenfalls durch neue Bürgerbegehren bekräftigt werden.
Mehrfach wurde in der Vergangenheit betont, dass der Freistaat Investitionszuschüsse nur gewähren wird, wenn auch „die Kommunen mit ins Boot“ steigen. Dies wird die Bevölkerung verhindern. Die Finanzsituation der öffentlichen Haushalte ist hinlänglich bekannt und - vorsichtig ausgedrückt – als desaströs zu bezeichnen. Viele Städte und Gemeinden sind pleite. Knapper werdende Mittel reichen kaum zur Erledigung der Pflichtaufgaben. Es verbietet sich daher von selbst, in einen Regionalen Verkehrsflughafen „Allgäu“ zu investieren, der nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Der Rastätter Oberbürgermeister bringt es auf den Punkt, wenn er äußert: „Die Bezeichnung „Fass ohne Boden“ ist in Bezug auf einen Regionalflughafen ein maßlose Untertreibung“.
Die Vorhabensträgerin erwartet vom Freistaat, wie oben bereits ausgeführt, einen Investitionskostenzuschuss von 17,5 Mio. Euro. In diesem Zusammenhang wurde auch schon ein Betrag von 24 Mio. Euro genannt. Dass diese Beträge sehr niedrig angesetzt sind und dass es dabei nicht bleiben wird, wird allein schon durch die Beispiele Augsburg und Hof deutlich. Eine Entscheidung, ob und – wenn ja – in welcher Höhe der Freistaat Zuschüsse gewähren wird, ist noch nicht gefallen.
Die Petenten halten es daher für geboten und gerechtfertigt, Fakten und Argumente vorzubringen, die dafür sprechen, keine Zuschüsse für das Vorhaben der Air + Park Allgäu GmbH & Co. KG zu gewähren.
Damit wäre auch der vielfach geäußerten Meinung in politischen Gremien der Region Rechnung getragen, die da lautet: „Wenn die heimische Wirtschaft einen Flughafen braucht, dann soll sie ihn auch selbst finanzieren.“
Die heimische Wirtschaft braucht den Regionalen Verkehrsflughafen „Allgäu“ in Memmingerberg nach eigenem Bekunden nicht. Allerdings, so wurde geäußert, habe man Angst, dass sich auf dem Konversionsgelände unternehmerische Konkurrenz ansiedelt, die mit besseren Konditionen Facharbeitskräfte abwirbt. Es geht folglich nicht um Ansiedlungs- sondern um Ansiedlungsverhinderungspolitik. Das Konversionsgelände soll durch einen Flughafen für eine sinnvolle Entwicklung „gesperrt“ werden. Dass der Freistaat ein solches Ansinnen mit öffentlichen Mitteln fördern soll, halten die Petenten für einen Skandal.
III.
Im folgenden sollen einige Annahmen, die angeblich für das Vorhaben sprechen, widerlegt werden:
Unternehmen sind wegen der fehlenden luftverkehrlichen Erschließung weniger konkurrenzfähig:
Bei der Standortauswahl deutscher Unternehmen spielt die „luftverkehrliche Erschließung“ eine untergeordnete Rolle. Das belegt eine in der Financial Times veröffentliche Umfrage unter 600 deutschen Unternehmen. Als wichtigster Standortvorteil wurde die Straßenanbindung genannt; die Luftanbindung rangierte auf Platz 16 von möglichen 19 Kriterien.
Memmingen und das Unterallgäu haben sich ohne Flughafen in den vergangenen Jahren wirtschaftlich hervorragend entwickelt. Das belegen auch die Arbeitslosenzahlen in den vergangenen 10 Jahren, die sich auch nach Schließung des militärischen Flughafens nicht wesentlich verändert haben. Maßgeblich hierfür ist die Gesamtstruktur der heimischen Unternehmen und gewerblichen Betriebe, die nicht auf einen Flughafen angewiesen sind, um gute wirtschaftliche Ergebnisse zu erreichen.
Dass der Standortraum eines Flugplatzes von einer dynamischen Wirtschaftsentwicklung profitiert ist so wenig belegbar wie die Annahme, dass nur ein Regionaler Verkehrsflughafen Allgäu in Memmingerberg Garant dafür sein kann, dass das Konversionsgelände nicht brach liegt und verkommt. Es haben sich über die APA hinaus noch weitere Kaufinteressenten beim Bundesvermögensamt in München eintragen lassen, die garantieren, das Gelände einer wirtschaftlich und sozial höherwertigen Nutzung zuführen und dabei auf eine zivile fliegerische Nachnutzung verzichten zu wollen. Mit diesem Konzept lässt sich weit eher ein adäquater Ausgleich für den durch die Schließung des Militärflugplatzes Memmingerberg verursachten Arbeitsplatzabbau und Kaufkraftverlust schaffen, der im übrigen weit geringer ausgefallen ist, als vorhergesagt.
Im übrigen ist die Luftanbindung der Region Bayerisch-Schwaben durch die Verkehrflughäfen München, Nürnberg, Stuttgart, Zürich und Friedrichshafen und den Verkehrslandeplatz Augsburg ausreichend gewährleistet. Ebenso kann der Bedarf an Geschäftsreiseflugverkehr in der Region ausreichend befriedigt und bestens abgewickelt werden (zivile VFR-Flugplätze Tannheim, Erbach, Weißenhorn, Illertissen, Thannhausen, Mindelheim-Mattsies, Bad Wörishofen, Kempten-Durach, Bad Waldsee, Biberach/Riß und Leutkirch-Unterzeil. Hier ist sogar beschränkter IFR-Flugbetrieb möglich).
Selbst die IHK Schwaben sah im August 2001 in der Befestigung der S/L-Bahn in Illertissen aus Sicht der westschwäbischen Wirtschaft eine Fördermaßnahme ersten Ranges und empfahl Illertissen (in ca, 30 km Entfernung von Memmingen) speziell für den Geschäftsflugverkehr.
Wenn der Vorteil (Konkurrenzfähigkeit) aus Sicht des Wirtschaftministeriums für die heimische Wirtschaft durch einen Flughafen darin gesehen werden sollte, dass die Möglichkeit z.B. Fertigung u.ä. in sog. Billiglohnländer zu verfrachten, quasi „vor der eigenen Haustür“ eröffnet wird, führt dies in der Folge nicht zu einer Stärkung, sondern zu einer Schwächung des Wirtschaftsraums, weil dadurch in der Region Arbeitsplätze verloren gehen.
Arbeitsplätze werden durch einen Regionalen Verkehrsflughafen auch verloren gehen im Bereich des Kurwesens. Die Gesundheitsanbieter des Standortes Bad Grönenbach wehren sich gegen den Ausbau des Fliegerhorstes Memmingerberg zum Regionalflughafen. Die diesbezügliche Stellungnahme dreier Kliniken vom 11.5.2004 fügen wir zur Untermauerung dieser Petition in der Anlage bei.
Tourismusentwicklung im Allgäu:
1988 lehnte das Wirtschaftsministerium die zivile Mitbenutzung des Fliegerhorstes Memmingerberg zur Bedienung des Allgäuer Tourismus mit dem Verweis auf die zu große Entfernung zum Oberallgäu ab und forderte den Ausbau des Flughafens Durach. Heute, 16 Jahre später, hat sich an der Entfernung zum Oberallgäu nichts geändert. Es ist immer noch gleich weit.
Daran ändert auch die von der APA in Auftrag gegebene „Markt- und Potentialbetrachtung zur touristischen Nutzung des potenziellen Incoming-Verkehrs“ von Anfang 2004 nichts. Sie geht ebenso wie schon der Antrag der APA von einem falschen Marktpotential aus. Die Folge davon ist ein überhöhtes potentielles Passagieraufkommen. Wird zudem mit überhöht in Ansatz gebrachten Start-/Landegebühren gerechnet, führt dies zu Einnahmen, die nicht zu erzielen sind. Die Folge davon ist ein weit höheres Betriebskostendefizit, als ohnehin schon eingeräumt.
Die Gutachter der APA haben für die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Regionalen Verkehrsflughafens Allgäu in Memmingerberg einen Verkehrsmarkt veranschlagt, der heute bereits zum Kernmarkt des Flughafens Friedrichshafen und zum äußeren Verkehrsmarkt des Verkehrslandesplatzes Augsburg gerechnet wird. Potentielle Passagiere werden somit dreifach gerechnet. Die Folge dieses Umstandes wird ein ruinöser Wettbewerb zwischen den genannten Flughäfen sein. Auch die Flughäfen Stuttgart und München wären betroffen. Der Geschäftsführer des Flughafens Friedrichshafen hat dies auf den Punkt gebracht: „Sollte sich zwischen Augsburg und Friedrichshafen ein dritter Flughafen etablieren, wird dies für alle drei schädlich sein.“. Dies bedeutet zwangsläufig, dass Landesmittel (Steuergelder) aus Baden Württemberg und aus Bayern „in den Sand“ gesetzt wurden.
Eine Expertise der Lufthansa vom 30.11.2001 „Potentialabschätzung NATO-Flugplatz Memmingen“ spricht ebenfalls davon, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden Flugdienste ex AGB und FDH durch Absaugeffekte gefährdet werde. Die Lufthansa erkennt für Linien- und Charterdienste lediglich marginale Potentiale und unterstreicht im technisch-operationellen Bereich, dass die Tragfähigkeit der S/L-Bahn einen dauerhaften Betrieb für heute übliche Linien- bzw. Charterflugzeuge nicht zulässt.
Für die Lufthansa besteht weder ein ausreichender Markt noch die infrastrukturellen Voraussetzungen.
Ein Regionaler Verkehrsflughafen „Allgäu“ kann die Funktion eines Airports für Schwaben nicht übernehmen.
Der Regionalflughafen „Allgäu“ bietet keine Plattform für die touristische Entwicklung der Destination Allgäu. Selbst wenn man die „Incoming-Daten“ seit vielen Jahren wirtschaftender Flughäfen, wie z.B. Salzburg und Innsbruck von ca. 28 % zugrunde legt, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass dem durchschnittlich 72 % Outgoing-Tourismus gegenüber steht. Dies führt zwangsläufig zu einem starken Export von Kaufkraft und Wertschöpfung z.B. in die klassischen Urlaubsregionen des Mittelmeerraums.
Die Zusammenhänge verstanden hat Toni Vogler, Vorsitzender des Regionalen Planungsverbandes Allgäu, der an Hartmut Mehdorn, Deutsche Bahn AG, folgendes schrieb: „Die Tourismusregion Allgäu leidet unter der harten Konkurrenz durch die Billig-Flugangebote (Allgäuer Zeitung vom 23.12.2002). Durch einen Regionalflughafen „Allgäu“ in Memmingerberg wird sich diese Situation erheblich verschärfen.
Eine Entscheidung über einen etwaigen Einsatz staatlicher Mittel für das Projekt Regionaler Verkehrsflughafen „Allgäu“ ist – wie bereits gesagt – bislang nicht gefallen. Eine Förderung könnte auch nur erfolgen, so das Wirtschaftsministerium in einem Schreiben, wenn alle luftrechtlichen und die haushaltsmäßigen Voraussetzungen erfüllt sind. Hierzu zählen insbesondere auch die erforderliche luftrechtliche Genehmigung sowie ein erkennbares Verkehrsbedürfnis.
Ein Verkehrsbedürfnis wird nicht einmal von der heimischen Wirtschaft behauptet und ist im übrigen durch nichts dargetan oder belegt. Der Antrag basiert auf einer vom tatsächlichen Bedarf entkoppelten Angebotsplanung, die eine ruinöse Wettbewerbssituation auslöst.
Die luftrechtliche Genehmigung steht in Kürze an, womit eine der Voraussetzungen einer möglichen Förderung gegeben ist. Die Vorhabensträgerin musste unter Beweis stellen, dass sie wirtschaftlich zu einem sicheren Betrieb eines Flughafens in der Lage ist. Das mag ihr formal gelungen sein. Tatsächlich aber basieren die wenigen Zahlen der APA zur Wirtschaftlichkeit des Vorhabens auf falschen Annahmen und ebenso falschen Berechnungen.
Um Schaden abzuwenden, hilft hier nur, den Anfängen zu wehren und das Projekt nicht zu bezuschussen, wie von den Petenten gefordert.
Als Beispiel, wie es laufen wird, sei hier Baden-Airport genannt. Nach der Abwendung der zweiten Insolvenz (insgesamt waren bis zu diesem Zeitpunkt ca. 90 Millionen geflossen), gab der Verkehrsminister Müller, Baden Württemberg, bei der weltweit tätigen und unabhängigen Unternehmensberatung Boston Consulting Group eine Studie in Auftrag, um zu erfahren, welche Mittel notwendig sind, um Baden-Airport aus dem wirtschaftlichen Desaster zu führen. Das Ergebnis: Um Baden-Airport in einem moderaten wirtschaftlichen „Steigflug“ zu bringen, bedarf es weiterer 205 Mio. Euro bis zum Jahr 2015.
Boston Consulting Group ist es auch, die sich intensiv mit der Zukunft der zivilen Luftfahrt weltweit beschäftigt hat. Die Studie wurde im April 2004 veröffentlicht und nahezu von allen großen Tageszeitungen gewürdigt, mit Ausnahme der Augsburger Allgemeinen. Das Handelsblatt, Die Wirtschafts- und Finanzzeitung, titelte: „Flughäfen werden zu Investitionsruinen. Viele Airports für den Wandel in der Luftfahrt nicht gerüstet – Kritik an Subventionen und Wildwuchs“.
Dem Inhalt dieser Studie kann sich die Politik nicht verweigern. Es macht daher keinen Sinn, bei völlig veränderten Vorgaben, am Ziel des Landesentwicklungsprogramms: „In der Regel soll jede Region über zumindest einen Luftverkehrsanschluss für die Allgemeine Luftfahrt verfügen“ festzuhalten, zumal es sich durch die Wortwahl „soll“ lediglich um eine Absicht und nicht um eine Pflicht handelt.
Wir wissen sehr wohl um den Umfang dieser Information. Sie ist dennoch unvollständig und könnte über viele Seiten weitergeführt werden. Wir wollen abschließend all die kompetenten Stellen auflisten, die sich neben den tausenden von Einwendern, Gemeinden, Träger öffentlicher Belange und Verbände gegen einen Regionalen Verkehrsflughafen „Allgäu“ in Memmingerberg aussprechen:
- Der Bund der Steuerzahler in Bayern e.V.
- Die Lufthansa (Expertise vom 30.11.2001)
- Die Deutsche Flugsicherung (unwegsame Flugprofile und hohes Investitionsrisiko)
- Frankfurt Flughafen (spricht von betriebswirtschaftlicher Unvernunft)
- Die Deutsche Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtforschung
- Die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen
- Herr Stein, Vorstand der Mitteldeutschen Flughäfen
- Gesundheitsanbieter in Bad Grönenbach
- Grosse Teile der Ärzteschaft Memmingens und des Unterallgäus
- Der Regionalverband Bodensee-Oberschwaben
- und sicher irgendwann auch der Bayerische Oberste Rechnungshof
Die Entscheidung, einen Regionalflughafen „Allgäu“ nicht mit öffentlichen Mitteln zu fördern, mag aus mancher Sicht unpopulär sein, es ist dies aber die einzige Garantie dafür, dass auf eine Investitionsruine erster Güte mit ständigem Nachschussbedarf verzichtet wird und die finanziellen Handlungsspielräume sowohl des Freistaates wie auch der Landkreise, Städte und Gemeinden nicht weiter eingeschränkt werden.
In diesem Sinne bitten die Petenten, den Inhalt der Petition zu beraten und wie beantragt zu entscheiden.
5.144 Unterschriften, die zur Unterstützung der Petition geleistet wurden, gehen Ihnen mit gesonderter Post zu. Für eine Anhörung im Petitionsausschuss stehen Mitglieder des Vorstands zur Verfügung.
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