September 2006 Seminar Kassel
Haustierrechtseminar in der
Jugendherberge in Kassel
Am Freitag den 22. September
2006 an einem sonnigen Tag empfingen wir die Teilnehmer-Innen in der
Jugendherberge Kassel, um 17.00Uhr von uns organisierten Haustierrechtsseminar
vom 22.-24. 09. 2006.
In gelöster
Atmosphäre stellten sich die Teilnehmer vor. Es waren elf Teilnehmerinnen
und zwei Teilnehmer die Ihren Schwerpunkt in der karitativen Tierschutzarbeit
haben.
Es waren Teilnehmer die
eigene Tierheime hatten und andere die nur mit Pflegestellen arbeiten. Dabei
waren Tierheimleiterinnen, Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer.

Alle hatten den Wunsch
für den Alltag Ihrer Tierschutzarbeit in diesem Seminar mehr
Rechtsicherheit, in Fragen Haustiere, zu bekommen. Teilweise rief es bei den Teilnehmern
großes Erstaunen hervor, von uns die rechtlichen Fakten präsentiert
zu bekommen, im Alltag jedoch feststellen zu müssen, dass ihre
Behörden nicht danach arbeiten.
Wir mussten immer wieder
betonen, dass das leider die Wirklichkeit ist. Es ist die Aufgabe des
Tierrechtlers gegen jeden Widerstand der die Rechte der Tiere durchzusetzen.

Bei unseren Teilnehmern
herrschten große Bedenken sich gegenüber ihren Veterinären,
für die Rechte der Tiere, mit allen Rechtmitteln durchzusetzen. Wir
mussten betonen, dass wir ein Bundesgesetz haben und die Tiere sich nicht
darauf verlassen können, dass in dem einem oder andren Bezirk ein
Veterinär „mit Herz“ für Tiere seines Amtes waltet.
Die Seminare sollen den
Tierrechtsgedanken so verbreiten, dass bundesweit die Rechte der Tiere besser
gewahrt werden.
Im Bereich der Fundtiere,
lassen sich Vereine aus Unkenntnis der Rechtslage auf Verträge mit
Stadt/Gemeinde zu schlechten Vertragsbedingungen ein. Bei dem Thema Fundtiere
finden sich immer wieder Aussagen, dass auch Behörden sich des Aussetzens
von Fundtiere schuldig machen, in dem sie die Fundtiere mit fadenscheinigen
Behauptungen abweisen.
Überreichung der
Teilnahmebescheinigung und Tierschutzausweis
Die Tierschützer mussten
lernen sich gegen die Behörde aufzulehnen und auf das Recht und Gesetz zu
pochen. Denn schließlich ist im Grundgesetz Artikel 20a, der Tierschutz
als Staatsziel, festgelegt und Artikel 20 Nr.3 Grundgesetz, zwingt die
Behörde sich an das Gesetz zu halten.
Referenten:
Gerhard Oesterreich Sabine
Skiendziel
Zurück zur
ersten Seite Seminarangebote