September 2006 Seminar Kassel

 

Haustierrechtseminar in der Jugendherberge in Kassel

 

Am Freitag den 22. September 2006 an einem sonnigen Tag empfingen wir die Teilnehmer-Innen in der Jugendherberge Kassel, um 17.00Uhr von uns organisierten Haustierrechtsseminar vom 22.-24. 09. 2006.

In gelöster Atmosphäre stellten sich die Teilnehmer vor. Es waren elf Teilnehmerinnen und zwei Teilnehmer die Ihren Schwerpunkt in der karitativen Tierschutzarbeit haben.

 

Es waren Teilnehmer die eigene Tierheime hatten und andere die nur mit Pflegestellen arbeiten. Dabei waren Tierheimleiterinnen, Mitarbeiter und ehrenamtliche Helfer.

 

    

 

  

 

Alle hatten den Wunsch für den Alltag Ihrer Tierschutzarbeit in diesem Seminar mehr Rechtsicherheit, in Fragen Haustiere, zu bekommen. Teilweise rief es bei den Teilnehmern großes Erstaunen hervor, von uns die rechtlichen Fakten präsentiert zu bekommen, im Alltag jedoch feststellen zu müssen, dass ihre Behörden nicht danach arbeiten.

Wir mussten immer wieder betonen, dass das leider die Wirklichkeit ist. Es ist die Aufgabe des Tierrechtlers gegen jeden Widerstand der die Rechte der Tiere durchzusetzen.

 

 

Bei unseren Teilnehmern herrschten große Bedenken sich gegenüber ihren Veterinären, für die Rechte der Tiere, mit allen Rechtmitteln durchzusetzen. Wir mussten betonen, dass wir ein Bundesgesetz haben und die Tiere sich nicht darauf verlassen können, dass in dem einem oder andren Bezirk ein Veterinär „mit Herz“ für Tiere seines Amtes waltet.

Die Seminare sollen den Tierrechtsgedanken so verbreiten, dass bundesweit die Rechte der Tiere besser gewahrt werden.

Im Bereich der Fundtiere, lassen sich Vereine aus Unkenntnis der Rechtslage auf Verträge mit Stadt/Gemeinde zu schlechten Vertragsbedingungen ein. Bei dem Thema Fundtiere finden sich immer wieder Aussagen, dass auch Behörden sich des Aussetzens von Fundtiere schuldig machen, in dem sie die Fundtiere mit fadenscheinigen Behauptungen abweisen.

 

     Überreichung der Teilnahmebescheinigung und Tierschutzausweis

 

Die Tierschützer mussten lernen sich gegen die Behörde aufzulehnen und auf das Recht und Gesetz zu pochen. Denn schließlich ist im Grundgesetz Artikel 20a, der Tierschutz als Staatsziel, festgelegt und Artikel 20 Nr.3 Grundgesetz, zwingt die Behörde sich an das Gesetz zu halten.

 

Referenten:

Gerhard Oesterreich                         Sabine Skiendziel

 

 

 

 

 

 

 

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