Haustierrechtsseminar in Milow Brandenburg

Wie auch die vorherigen Haustierrechtsseminare verlief alles nach dem System des öffentlichen Rechts, in Verbindung mit den dazugehörigen weiteren gesetzlichen und rechtlichen Vorgaben.

Wie auch Verordnungen, Richtlinien, Gutachten u.s.w.

Beginnend zum Beispiel: Mit dem Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Baugesetzbuch, Bauordnung, Landesverfassung, Bezirksverfassung, Kreisverfassung, Gemeindeverfassung, Hauptsatzung, Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnungen, etc.

 

Ein Lückenloses Tierrechtssystem wurde an den drei Tagen den Teilnehmern dargestellt.

Die notwendigen Erfahrungen werden erst mit dem Einsatz und Gebrauch, die auf dem Grundgesetz basierenden Vorschriften, erarbeitet und durchgesetzt.

Durch dieses Wissen werden die Wege zur Durchsetzung der Tierrechte wesentlich kürzer.

Es werden nur noch die zuständigen und verantwortlichen Behörden, Abteilungen, Fachbereiche und Behördenvertreter (Dienstleister) in Anspruch genommen.

Damit sind Irrwege in der Behörde ausgeschlossen.

Der Einsatz und das Ausschöpfen aller Rechtsmittel ebnen dem Tierrechtler den Weg durch die Behörden.

 

 

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Gruppenbild

 

 

 

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Teilnehmer bei der Arbeit

 

 

 

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Überreichung der Teilnehmerbescheinigung

 

 

 

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