Haustierrechtsseminar in Milow Brandenburg
Wie auch die vorherigen
Haustierrechtsseminare verlief alles nach dem System des öffentlichen Rechts,
in Verbindung mit den dazugehörigen weiteren gesetzlichen und rechtlichen
Vorgaben.
Wie auch Verordnungen, Richtlinien,
Gutachten u.s.w.
Beginnend zum Beispiel: Mit dem
Grundgesetz, dem Strafgesetzbuch, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, Baugesetzbuch,
Bauordnung, Landesverfassung, Bezirksverfassung, Kreisverfassung,
Gemeindeverfassung, Hauptsatzung, Tierschutzgesetz, Tierschutzverordnungen,
etc.
Ein Lückenloses Tierrechtssystem
wurde an den drei Tagen den Teilnehmern dargestellt.
Die notwendigen Erfahrungen werden
erst mit dem Einsatz und Gebrauch, die auf dem Grundgesetz basierenden Vorschriften,
erarbeitet und durchgesetzt.
Durch dieses Wissen werden die Wege
zur Durchsetzung der Tierrechte wesentlich kürzer.
Es werden nur noch die zuständigen
und verantwortlichen Behörden, Abteilungen, Fachbereiche und Behördenvertreter
(Dienstleister) in Anspruch genommen.
Damit sind Irrwege in der Behörde
ausgeschlossen.
Der Einsatz und das Ausschöpfen aller
Rechtsmittel ebnen dem Tierrechtler den Weg durch die Behörden.

Gruppenbild

Teilnehmer bei der Arbeit

Überreichung der Teilnehmerbescheinigung
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