Haustierrechtsseminar 

In der Jugendherberge in Velbert (Wuppertal/Essen)

Auch diesmal  wurden wieder 20 Seminar-Stunden voll ausgenutzt um den Teilnehmern alle Kenntnisse über z.B. das Tierschutzgesetz, Grundgesetz, BGB-Fundrecht, Strafanzeige und der Umgang mit den Behörden usw. zu vermitteln.

Begonnen wurde mit dem Vertreter der Tiere, dem Menschen, dem Souverän. Den Teilnehmern wurde der  zu gehende Behördenweg aufgezeigt, damit alle vorhandenen gesetzlichen Schutzvorschriften für die Tiere eingeklagt werden können. Die Behörde (Exekutiven) ist nur der Dienstleister des Souveräns. Wie die Bundesregierung, Landesregierungen, Bezirksregierungen, Kreisverwaltungen und die Gemeindeverwaltungen. Die Zuordnung der Ordnungsämter, der Polizei, der Veterinärämter, Staatsanwaltschaften usw.

Einiges war bekannt, doch das Gesamtkonzept, Rechte der Tiere, Pflichten der Menschen, wurde erst allmählich nach und nach im Seminar, in seinem ganzen Ausmaße den Teilnehmern bewusst.

Daß, das Grundgesetz eine tragende Rolle im Tierrechtsystem, im Zusammenwirken und Anwendung mit all den anderen Schutzvorschriften, zu einem lückenlosen Tierschutz führt, war als Ziel des Tierrechtsseminares zu erläutern.