November 2004 Seminar Tecklenburg
Vom 5. – 7. November 2004 tagten unter der
Federführung von Herrn Gerhard Oesterreich 21 engagierte
Seminarteilnehmer. Referent Oesterreich informierte über die
Rechtssituation in der Haustierhaltung. Themenwünsche der Anwesenden,
über die sie gerne tierschutzrechtliche Informationen erläutert
hätten, wurden berücksichtigt.

Der Programmablauf wurde
erörtert und Herr Oesterreich verwies auf die entsprechenden Punkte, in
denen die Wunschthemen besprochen würden.
Es war wie in den Seminaren zuvor eine konstruktive Arbeit der Teilnehmer, die
mit viel Engagement ihr Wissen um die Zuständigkeit für die
Durchsetzung des Tierschutzrechts er-weitern konnten. Der Tierschutzalltag wird
zeigen, wie dieses Wissen umgesetzt werden kann. Das Wissen um die Rechte der
Tiere reicht oftmals nicht aus, um eine Verbesserung der Umstände
durchzusetzen. Zivilcourage und ein großes Herz für Tiere
gehören mit dazu.
Nachfolgende Punkte wurden während
des Seminars bearbeitet:
- EU-Recht, Verordnung und Richtlinien
- Infektionsschutzgesetz
- Tierschutztransportverordnung
- Marktordnung, wenn Tiere ausgestellt werden
- Tierschutzverordnungen für verschiedene Tiere
- Gemeindeordnung, Bürgerantrag
- Mindestanforderung an die Haltung von Wirbeltieren
- Fütterungsverbote
- BGB: Fundsachen, Haustiere, z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien
- Leitlinien zur tiergerechten und tierschutzgemäßen Zucht,
Aufzucht, Hal- tung und Ausbildung von Hunden
- Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
- die neue Tierschutz-Hundeverordnung
- Ordnungswidrigkeiten nach § 18 TSchG
- Straftat nach § 17 TSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
- Tierschutzgesetz
- Zivilrecht
- öffentliches Recht
- Artikel 20a Grundgesetz
Referent:
Gerhard Oesterreich
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