November 2004 Seminar Tecklenburg

 

 


Vom 5. – 7. November 2004 tagten unter der Federführung von Herrn Gerhard Oesterreich 21 engagierte Seminarteilnehmer. Referent Oesterreich informierte über die Rechtssituation in der Haustierhaltung. Themenwünsche der Anwesenden, über die sie gerne tierschutzrechtliche Informationen erläutert hätten, wurden berücksichtigt.

 

Der Programmablauf wurde erörtert und Herr Oesterreich verwies auf die entsprechenden Punkte, in denen die Wunschthemen besprochen würden.

Es war wie in den Seminaren zuvor eine konstruktive Arbeit der Teilnehmer, die mit viel Engagement ihr Wissen um die Zuständigkeit für die Durchsetzung des Tierschutzrechts er-weitern konnten. Der Tierschutzalltag wird zeigen, wie dieses Wissen umgesetzt werden kann. Das Wissen um die Rechte der Tiere reicht oftmals nicht aus, um eine Verbesserung der Umstände durchzusetzen. Zivilcourage und ein großes Herz für Tiere gehören mit dazu.

Nachfolgende Punkte wurden während des Seminars bearbeitet:
- EU-Recht, Verordnung und Richtlinien
- Infektionsschutzgesetz
- Tierschutztransportverordnung
- Marktordnung, wenn Tiere ausgestellt werden
- Tierschutzverordnungen für verschiedene Tiere
- Gemeindeordnung, Bürgerantrag
- Mindestanforderung an die Haltung von Wirbeltieren
- Fütterungsverbote
- BGB: Fundsachen, Haustiere, z.B. Hunde, Katzen, Vögel, Reptilien
- Leitlinien zur tiergerechten und tierschutzgemäßen Zucht, Aufzucht, Hal- tung und Ausbildung von Hunden
- Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde
- die neue Tierschutz-Hundeverordnung
- Ordnungswidrigkeiten nach § 18 TSchG
- Straftat nach § 17 TSchG
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes
- Tierschutzgesetz
- Zivilrecht
- öffentliches Recht
- Artikel 20a Grundgesetz

 

Referent:

Gerhard Oesterreich

 

 

 

 

 

 

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