Mai 2005 Seminar Heppenheim

 

 

Vom 06.-08.Mai fand das Seminar für Haustierrecht in der Jugendherberge, Burg Heppenheim, statt.

So wie auf allen bisherigen Tierrechtsseminaren waren auch diesmal die Rechte der Haustiere das Thema. Die Zahl der Teilnehmer war kleiner als sonst und so konnte der elitäre Teilnehmerkreis neben dem üblichen Ablauf der Tierrechtsthematik der Haustiere wie Katzen, Hunde, Nager, Stadttauben usw. auch über die Rechte der wirbellosen Tiere aufgeklärt werden. Diese Information über wirbellose Tiere wird auch in den folgenden Tierrechtsseminaren eine nicht unwesentliche Rolle spielen, denn auch diese Tiere sind nicht rechtlos.

 

 

Tierschutzgesetz §18 Kommentar Lorz/Metzger 5. Auflage S 395 Nr.5. Vorsätzliches Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden (Abs 2)  Jedes Tier ist geschützt. Sogar das Zertreten einer Ameise, das Austrocknenlassen von Fischnährtieren ist tatbestandlich. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt der behandelt wurde, war, welche Behörde ist zuständig, wie gehe bei der Behörde vor, welche Rechtsmittel stehen mir zur Verfügung.

 

Es wurde mehrfach der Wunsch geäußert Seminare für Nutztiere durchzuführen. Diese von uns organisierten „Nutztier“Seminare dauern entgegen der Haustierseminare, wegen des sehr umfangreichen gesetzlichen Materials zwei Wochenenden. Benutzt werden, z.B. der Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Privilegierter Außenbereich, das Bundesimmissionsgesetz, der Artenschutz, das Baugesetzbuch, Oberflächengewässer und vieles weitere.

 

 

Gegenstand wurde auch der Standpunkt der beiden konfessionellen Kirchen in Deutschland zu den Rechten der Tiere.

 

Die sich in den beiden Broschüren:

 

EKD Texte 41 -Zur Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf- Herausgegeben 1991 vom Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Herrenhäuser Straße 12, 30419 Hannover, und

 

Die Arbeitshilfen 113 -Die Verantwortung des Menschen für das Tier- Herausgegeben 1993 vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Kaiserstraße 163, in 53113 Bonn.

 

In diesen Broschüren wird eindeutig Stellung zu den ethischen Fragen der Tierrechte genommen.

Beide Texte sind gleichlautend zu den Themen: 1. Schlachtung, 2. Nutztierhaltung, 3. Züchtung, 4. Tierversuche, 5. Jagd, 6. Pelzgewinnung, 7. Delikatessen, Schmuck- und Modeartikel, 8. Tötung von Tieren als Freizeitbeschäftigung, 9. Heim- und Hobbytiere, 10. Tierhandel, 11. Zoo- und Zirkustiere, 12. Wildtiere. Aussagen zu den Tierrechten der beiden konfessionellen Kirchen bieten Grundlagen sie in die Pflicht zu nehmen.

 

 

Referent

Gerhard Oesterreich

 

 

 

 

 

 

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