Mai 2005 Seminar Heppenheim
Vom 06.-08.Mai fand das
Seminar für Haustierrecht in der Jugendherberge, Burg Heppenheim, statt.
So wie auf allen bisherigen
Tierrechtsseminaren waren auch diesmal die Rechte der Haustiere das Thema. Die
Zahl der Teilnehmer war kleiner als sonst und so konnte der elitäre
Teilnehmerkreis neben dem üblichen Ablauf der Tierrechtsthematik der Haustiere
wie Katzen, Hunde, Nager, Stadttauben usw. auch über die Rechte der wirbellosen
Tiere aufgeklärt werden. Diese Information über wirbellose Tiere wird auch in
den folgenden Tierrechtsseminaren eine nicht unwesentliche Rolle spielen, denn
auch diese Tiere sind nicht rechtlos.

Tierschutzgesetz §18
Kommentar Lorz/Metzger 5. Auflage S 395 Nr.5. Vorsätzliches Zufügen von Schmerzen, Leiden oder Schäden (Abs 2) Jedes Tier ist geschützt. Sogar das
Zertreten einer Ameise, das Austrocknenlassen von Fischnährtieren ist
tatbestandlich. Ein weiterer sehr wichtiger Punkt der behandelt wurde, war,
welche Behörde ist zuständig, wie gehe bei der Behörde vor, welche Rechtsmittel
stehen mir zur Verfügung.
Es wurde mehrfach der Wunsch
geäußert Seminare für Nutztiere durchzuführen. Diese von uns organisierten
„Nutztier“Seminare dauern entgegen der Haustierseminare, wegen des sehr
umfangreichen gesetzlichen Materials zwei Wochenenden. Benutzt werden, z.B. der
Flächennutzungsplan, Bebauungsplan, Privilegierter Außenbereich, das
Bundesimmissionsgesetz, der Artenschutz, das Baugesetzbuch, Oberflächengewässer
und vieles weitere.
Gegenstand wurde auch der
Standpunkt der beiden konfessionellen Kirchen in Deutschland zu den Rechten der
Tiere.
Die sich in den beiden
Broschüren:
EKD Texte 41 -Zur
Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf- Herausgegeben 1991 vom
Kirchenamt der Evangelischen Kirche in Deutschland, Herrenhäuser Straße 12,
30419 Hannover, und
Die Arbeitshilfen 113 -Die
Verantwortung des Menschen für das Tier- Herausgegeben 1993 vom Sekretariat der
Deutschen Bischofskonferenz, Kaiserstraße 163, in 53113 Bonn.
In diesen Broschüren wird
eindeutig Stellung zu den ethischen Fragen der Tierrechte genommen.
Beide Texte sind
gleichlautend zu den Themen: 1. Schlachtung, 2. Nutztierhaltung, 3. Züchtung,
4. Tierversuche, 5. Jagd, 6. Pelzgewinnung, 7. Delikatessen, Schmuck- und
Modeartikel, 8. Tötung von Tieren als Freizeitbeschäftigung, 9. Heim- und
Hobbytiere, 10. Tierhandel, 11. Zoo- und Zirkustiere, 12. Wildtiere. Aussagen
zu den Tierrechten der beiden konfessionellen Kirchen bieten Grundlagen sie in
die Pflicht zu nehmen.
Referent
Gerhard Oesterreich
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