ARBEITSKREIS  TIERSCHUTZ  GÜTERSLOH

 

 

Ein Haustierrechteseminar für Selbstorganisierer!            Gütersloh Februar 2011

 

Das Seminar findet immer von Freitags 17 bis 21 Uhr und Samstag von 09 bis 21 Uhr und Sonntag von 09 Uhr bis ca. 12,30 statt.

Dieser Programmablauf hat sich in den vergangenen Seminaren bewährt, denn er ermöglicht uns die Inhalte in genügender Zeit zu übermitteln und den Teilnehmern/Innen können sich in Essens, und Kurzpausen in der Jugendherberge erfrischen. Die Jugendherbergen haben sich für das Seminar bewährt weil die Teilnehmer die Übernachten müssen, finden dort eine preiswerte Unterkunft und die Teilnehmer die aus der Umgebung kommen haben die Möglichkeit sie Mittag und Abendessen, preiswert, mit der gesamten Seminargruppe gemeinsam einzunehmen.

Die Möglichkeiten von geeigneten Seminarräumen mit den passenden technischen Einrichtungen findet man zu den moderaten Preisen nur in den Jugendherbergen. Zu beachten ist die Räume müssen groß genug sein, damit jeder Teilnehmer einen Platz mit Tischfläche hat und die Teilnehmer von Ihren Plätzen gut der Präsentation auf der Leinwand folgen können.

Die Mindestteilnehmerzahl sind 10 Personen, Höchstzahl der Teilnehmer sind 25.

 

 

Der Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh hat es sich zur Aufgabe gemacht möglichst viele Tierschützer für die Rechte der Tiere stark zu machen.

 

Das Seminar soll mögliche Unsicherheiten abbauen. Tierschützer werden in die Lage versetzt durch fundierte gesetzliche Tierrechtskenntnisse im täglichen Umgang mit der Behörde und den Bürgern die Rechte der Tiere gesetzeskonform durchzusetzen.

Mit dem Wissen über das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und das Bürgerliche Gesetzbuch als Fundament der Tierrechte, werden Sie das Zusammenwirken der einzelnen Gesetze besser verstehen.

 

Im Seminar werden z.B. Fragen behandelt: Wie gehe ich vor, welche Behörde ist zuständig. Was tue ich wenn die Behörde nicht reagiert. Fragen nach Zuständigkeiten z.B. bei Strafanzeige, Ordnungswidrigkeiten, bei Verstoß gegen die Tierschutz-Hundeverordnung, Anwendung von Verordnungen, Richtlinien, und Gutachten, z.B. Säugetiergutachten, Tierhalteverordnungen usw.

 

Lernen Sie die Rechte der Tiere durchzusetzen damit der Schutz und Versorgung, wie es das Gesetz vorschreibt, bei den Tieren wirklich ankommt und dabei die Finanziellen Aufwendungen aus der Staatskasse bezahlt werden müssen. Nicht selten bürden sich die ehrenamtlichen Tierschützer zum Wohle der Tiere, alleinig diese finanzielle Last auf.

 

Dadurch werden Sie auf jede Tierrechtssituation geschult und in die Lage versetzt, selbst bei Behördenvertretern die rechtsunsicher sind, durch Ihre gewonnen Tierrechtskenntnisse Tierrechte auch gegen Widerstände durchzusetzen.

 

Es würde uns sehr freuen wenn Sie Interesse an diesem Haustierrechtsseminar haben und Sie sich anmelden.

 

Unser Anmeldeformular für das Haustierrechtsseminar haben wir angehängt.

Sie können aber auch unsere Website, www.tierschutz-guetersloh.de besuchen.

 

Mit tierschützerischen Grüßen

 

Gerhard Oesterreich                Sabine Skiendziel

Schwarzwaldweg 15                Kaunitzer Str. 376

33332 Gütersloh                       33758 Schloß Holte

Tel: 05241/48429                     Tel:05207/6240

 

 

Seminarbeitrag pro Person 80.00 € inklusive Seminaranleitungs- und Praxis-Anwendungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Ausweis werden nach erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.

 

Nachfragen: Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, Menschen für Tierrechte Gerhard Oesterreich, Schwarzwaldweg 15, 33332 Gütersloh,

Tel./Fax: 05241/48429. E-Mail: gerhard.oesterreich@gtelnet.net

Bankverbindung: Volksbank Gütersloh Kt. Nr: 33479901 BLZ: 47860125.

Erst nach Eingang der Seminargebühr gilt die Anmeldung.

 

 

 

Seminar für Tierrechte

-Programmverlauf-

Begrüßung

Freitag

17:00 Uhr - 17:30 Uhr Vorstellung der Referenten

17:30 Uhr - 18:00 Uhr Allgemeine Organisation (Programmdurchsprache)

18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen

18:45 Uhr – 21:00 Uhr Erwartungen der Teilnehmer an das Seminar.

Tierrechte was ist das?

Einstieg in die Gesetze.

 

Samstag

09:00 Uhr - 12:30

12:30 Uhr - 13: 30 Uhr Mittagspause

18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen  

18:45 Uhr – 21:00 Uhr

Sonntag

09.00 Uhr – ca. 12.30 Uhr Seminarende

 

 

Die Grundlagen des Tierschutzgesetzes

 

Das Tierschutzgesetz als Bestandteil des Grundgesetzes, Art. 1, 20, 20a was bedeutet dieses für unser Handeln?

Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit dem Tierschutzgesetz!

Wie nutze ich die Broschüre Tierschutzgesetz vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft

Die richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit der Tierschutztransportverordnung.

Wann benötige ich den Kommentar zum "Tierschutzgesetz" von Lorz / Metzger?

Ich muss unterscheiden zwischen der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt

Mittagspause ca. 12:30 Uhr bis 13: 30 Uhr

 

Anwendung des Tierschutzgesetzes

 

Wie verhält es sich mit dem öffentlichen Recht in Bezug auf den Tierschutz?

Öffentlichesrecht, Zivilrecht.

Verfügungsgewalt und Befugnisse der Polizei, der Behörde, der Tierheime der ehrenamtlichen Tierschützer.

 

Welche Rechte hat der Tierschützer/Tierrechtler?

Wie setze ich meine Rechte gegen die Behörde durch?

Wie erstelle ich eine Strafanzeige und an wen richte ich diese?

Wie erfahre ich vom Eingang meiner Anzeige?

Was kann ich bei Verfahrenseinstellung machen?

An wen muss ich mich wenden?

Was muss ich dabei beachten?

 

Wie erstelle ich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und wer bekommt diese?

Gibt es Musteranzeigen oder vorgefertigte Formulare?

Welche Behörden sind für welche Angelegenheit zuständig?

Was kann ich tun, wenn die Behörden nicht gesetzeskonform reagieren?

Unterscheidung zwischen Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde.

Was ist zu tun wenn die Behörde nicht gesetzeskonform reagiert?

Wann muss ich das Verwaltungsgericht einschalten?

Was ist dabei zu beachten?

 

BGB Tiere sind keine Sachen.

Die Macht der Behörde § 16 Tierschutzgesetz

Tierbeschlagnahme

Tierhalteverbot

Unterlassene Hilfeleistung

Baugesetz-Bauordnung

Gewerbeordnung und die Tiere

BGB Amtspflichtverletzung

 

Was ist ein Bürgerantrag und wie bringe ich diesen vor? Und Vieles mehr.

Medien- Pressearbeit

Europa und der Tierschutz

 

Das Tier als Fundsache

 

Was muss ich als Finder bei einem Fundtier beachten?

Wer ist Finder / Betreuer / Halter (bzw. ab wann neuer „Eigentümer“) eines Fundtieres?

Wie und an welche Behördenstelle muss eine Fundmeldung gemacht werden?

Wann beginnt die Fundunterschlagung?

Wer ist zuständig für anfallende Kosten bei Fundtieren (Futter / Tierarzt, Kastration, etc)?

Darf ich als Finder auf die Überlassung der Fundsache (Fundtier) nach Ablauf einer zeitlichen Frist bestehen?

Freigängerkatze oder streunende Katze als Fundtier?

Wie verhält es sich mit Wildtieren als Fundtiere?

Was muss das Tierheim bei Fundtieren beachten?

Welche Gesetze müssen beachtet werden?

 

Die Rechtssituation der Stadttauben

Stadttauben sind Haustiere.

Sind Stadttauben eine Fundsache?

Darf die Stadt / Gemeinde gegen Stadttauben vorgehen?

Was muss die Stadt/Gemeinde bei Stadttauben beachten?

Wann ist das absolute Fütterungsverbot gesetzeskonform?

Wer ist für die Stadttauben zuständig?

 

Voraussichtliches Ende 21.00 Uhr, anschließendes gemütliches Beisammensein und Austausch von Erfahrungen.

 

Sonntag Seminarbeginn: 09:00 Uhr

 

Die Hundeverordnung

Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.

Erläuterung der Hundeverordnung.

Wo darf ein Hund unangeleint Gassi geführt werden?

Der Hundeplatz.

 

Mietwohnung und Haustiere

Darf ein Vermieter das Halten eines Haustieres untersagen?

Welche Möglichkeiten und Rechte hat ein Mieter/Vermieter?

Haustiere in Eigentumswohnung?

 

Die Marktordnung

Dürfen lebende Tiere am Flohmarkt veräußert werden?

I.       Entwurf einer Marktordnung. (Tierschutztransportverordnung, Tierschutzgesetz, Artenschutz, Gemeindeordnung, Gemeindesatzung etc.)

 

Fallbeispiele aus der Praxis

 

Allgemeine Diskussion über konkrete Fälle (werden von den Teilnehmern erbracht).

Lösungsvorschläge über die weitere Vorgehensweise werden besprochen.

 

Verteilung der Teilnahmebestätigungen und Ausweise

 

Ende des Seminars ca. 12:30 Uhr

 

Änderungen vorbehalten

Referenten:       Gerhard Oesterreich,      Sabine Skiendziel               

 

Anmeldeformular

 

Senden an:

Arbeitskreis Tierschutz

Gerhard Oesterreich

Schwarzwaldweg 15

33332 Gütersloh

E-Mail: gerhard.oesterreich@gtelnet.net

 

Ich/Wir nehmen am Seminar vom ---  in der Jugendherberge ----

----------,   ------ teil. Bitte in Druckschrift ausfüllen.

 

Vorname_________________________Nachnahme______________________________

 

Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________

 

Vorname_________________________Nachnahme______________________________

 

Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________

 

Vorname_________________________Nachnahme______________________________

 

 

Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________

 

Seminargebühr beträgt: 80.00 €, einschließlich Seminarunterlagen pro Teilnehmer.

 

Wenn Übernachtung und Verpflegung in der Jugendherberge gewünscht wird, müssen für 2 Nächte mit Bettwäsche und  vegetarische Vollpension --,00 €? zusätzlich zu der Seminargebühr pro Teilnehmer, auf das Konto: Gerhard Oesterreich Konto Nr.33479940 BLZ 47860125 Volksbank Gütersloh, überwiesen werden.

 

Es sind noch Plätze frei

 

Erst nach Eingang der Zahlung gilt die Anmeldung.

 

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(Unterschrift)(Datum)

 

 

 

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www.tierschutz-guetersloh.de