ARBEITSKREIS
TIERSCHUTZ GÜTERSLOH
Ein
Haustierrechteseminar für Selbstorganisierer! Gütersloh Februar 2011
Das
Seminar findet immer von Freitags 17 bis 21 Uhr und
Samstag von 09 bis 21 Uhr und Sonntag von 09 Uhr bis ca. 12,30 statt.
Dieser
Programmablauf hat sich in den vergangenen Seminaren bewährt, denn er
ermöglicht uns die Inhalte in genügender Zeit zu übermitteln und den
Teilnehmern/Innen können sich in Essens, und Kurzpausen in der Jugendherberge
erfrischen. Die Jugendherbergen haben sich für das Seminar bewährt weil die
Teilnehmer die Übernachten müssen, finden dort eine preiswerte Unterkunft und
die Teilnehmer die aus der Umgebung kommen haben die Möglichkeit sie Mittag und
Abendessen, preiswert, mit der gesamten Seminargruppe gemeinsam einzunehmen.
Die
Möglichkeiten von geeigneten Seminarräumen mit den passenden technischen
Einrichtungen findet man zu den moderaten Preisen nur in den Jugendherbergen.
Zu beachten ist die Räume müssen groß genug sein, damit jeder Teilnehmer einen
Platz mit Tischfläche hat und die Teilnehmer von Ihren Plätzen gut der
Präsentation auf der Leinwand folgen können.
Die
Mindestteilnehmerzahl sind 10 Personen, Höchstzahl der Teilnehmer sind 25.
Der
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh hat es sich zur Aufgabe gemacht möglichst
viele Tierschützer für die Rechte der Tiere stark zu machen.
Das Seminar
soll mögliche Unsicherheiten abbauen. Tierschützer werden in die Lage versetzt
durch fundierte gesetzliche Tierrechtskenntnisse im täglichen Umgang mit der
Behörde und den Bürgern die Rechte der Tiere gesetzeskonform durchzusetzen.
Mit dem
Wissen über das Grundgesetz, das Tierschutzgesetz und das Bürgerliche
Gesetzbuch als Fundament der Tierrechte, werden Sie das Zusammenwirken der
einzelnen Gesetze besser verstehen.
Im Seminar
werden z.B. Fragen behandelt: Wie gehe ich vor, welche Behörde ist zuständig.
Was tue ich wenn die Behörde nicht reagiert. Fragen nach Zuständigkeiten z.B.
bei Strafanzeige, Ordnungswidrigkeiten, bei Verstoß gegen die
Tierschutz-Hundeverordnung, Anwendung von Verordnungen, Richtlinien, und
Gutachten, z.B. Säugetiergutachten, Tierhalteverordnungen usw.
Lernen Sie
die Rechte der Tiere durchzusetzen damit der Schutz und Versorgung, wie es das
Gesetz vorschreibt, bei den Tieren wirklich ankommt und dabei die Finanziellen
Aufwendungen aus der Staatskasse bezahlt werden müssen. Nicht selten bürden
sich die ehrenamtlichen Tierschützer zum Wohle der Tiere, alleinig diese
finanzielle Last auf.
Dadurch
werden Sie auf jede Tierrechtssituation geschult und in die Lage versetzt,
selbst bei Behördenvertretern die rechtsunsicher sind, durch Ihre gewonnen
Tierrechtskenntnisse Tierrechte auch gegen Widerstände durchzusetzen.
Es würde uns
sehr freuen wenn Sie Interesse an diesem Haustierrechtsseminar haben und Sie
sich anmelden.
Unser
Anmeldeformular für das Haustierrechtsseminar haben wir angehängt.
Sie können
aber auch unsere Website, www.tierschutz-guetersloh.de
besuchen.
Mit
tierschützerischen Grüßen
Gerhard
Oesterreich Sabine
Skiendziel
Schwarzwaldweg
15 Kaunitzer
Str. 376
33332
Gütersloh 33758 Schloß Holte
Tel:
05241/48429
Tel:05207/6240
Seminarbeitrag
pro Person 80.00 € inklusive Seminaranleitungs- und
Praxis-Anwendungsunterlagen, Teilnahmebescheinigung und Ausweis werden nach
erfolgreicher Teilnahme ausgestellt.
Nachfragen:
Arbeitskreis Tierschutz Gütersloh, Menschen für Tierrechte Gerhard Oesterreich,
Schwarzwaldweg 15, 33332 Gütersloh,
Tel./Fax:
05241/48429. E-Mail: gerhard.oesterreich@gtelnet.net
Bankverbindung: Volksbank
Gütersloh Kt. Nr: 33479901 BLZ: 47860125.
Erst
nach Eingang der Seminargebühr gilt die Anmeldung.
Seminar für
Tierrechte
-Programmverlauf-
Begrüßung
Freitag
17:00 Uhr - 17:30 Uhr Vorstellung der Referenten
17:30 Uhr - 18:00 Uhr Allgemeine Organisation (Programmdurchsprache)
18:00 Uhr - 18:45 Uhr Abendessen
18:45 Uhr – 21:00 Uhr Erwartungen der Teilnehmer an das Seminar.
Tierrechte
was ist das?
Einstieg
in die Gesetze.
Samstag
09:00
Uhr - 12:30
12:30
Uhr - 13: 30 Uhr Mittagspause
18:00
Uhr - 18:45 Uhr Abendessen
18:45
Uhr – 21:00 Uhr
Sonntag
09.00
Uhr – ca. 12.30 Uhr Seminarende

Die Grundlagen des Tierschutzgesetzes
Das
Tierschutzgesetz als Bestandteil des Grundgesetzes, Art. 1, 20, 20a was
bedeutet dieses für unser Handeln?
Die
richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit dem Tierschutzgesetz!
Wie
nutze ich die Broschüre Tierschutzgesetz vom Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft
Die
richtige Handhabung und der korrekte Umgang mit der Tierschutztransportverordnung.
Wann
benötige ich den Kommentar zum "Tierschutzgesetz" von Lorz / Metzger?
Ich
muss unterscheiden zwischen der legislativen, exekutiven und judikativen Gewalt
Mittagspause
ca. 12:30 Uhr bis 13: 30 Uhr
Anwendung des Tierschutzgesetzes
Wie
verhält es sich mit dem öffentlichen Recht in Bezug auf den Tierschutz?
Öffentlichesrecht, Zivilrecht.
Verfügungsgewalt
und Befugnisse der Polizei, der Behörde, der Tierheime der ehrenamtlichen
Tierschützer.
Welche
Rechte hat der Tierschützer/Tierrechtler?
Wie
setze ich meine Rechte gegen die Behörde durch?
Wie
erstelle ich eine Strafanzeige und an wen richte ich diese?
Wie
erfahre ich vom Eingang meiner Anzeige?
Was
kann ich bei Verfahrenseinstellung machen?
An
wen muss ich mich wenden?
Was muss
ich dabei beachten?
Wie
erstelle ich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige und wer bekommt diese?
Gibt
es Musteranzeigen oder vorgefertigte Formulare?
Welche
Behörden sind für welche Angelegenheit zuständig?
Was
kann ich tun, wenn die Behörden nicht gesetzeskonform reagieren?
Unterscheidung
zwischen Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde.
Was
ist zu tun wenn die Behörde nicht gesetzeskonform reagiert?
Wann
muss ich das Verwaltungsgericht einschalten?
Was
ist dabei zu beachten?
BGB
Tiere sind keine Sachen.
Die
Macht der Behörde § 16 Tierschutzgesetz
Tierbeschlagnahme
Tierhalteverbot
Unterlassene
Hilfeleistung
Baugesetz-Bauordnung
Gewerbeordnung
und die Tiere
BGB
Amtspflichtverletzung
Was
ist ein Bürgerantrag und wie bringe ich diesen vor? Und Vieles mehr.
Medien-
Pressearbeit
Europa
und der Tierschutz
Das Tier als Fundsache
Was
muss ich als Finder bei einem Fundtier beachten?
Wer
ist Finder / Betreuer / Halter (bzw. ab wann neuer „Eigentümer“) eines
Fundtieres?
Wie und
an welche Behördenstelle muss eine Fundmeldung gemacht werden?
Wann
beginnt die Fundunterschlagung?
Wer
ist zuständig für anfallende Kosten bei Fundtieren (Futter / Tierarzt,
Kastration, etc)?
Darf
ich als Finder auf die Überlassung der Fundsache (Fundtier) nach Ablauf einer
zeitlichen Frist bestehen?
Freigängerkatze
oder streunende Katze als Fundtier?
Wie
verhält es sich mit Wildtieren als Fundtiere?
Was
muss das Tierheim bei Fundtieren beachten?
Welche
Gesetze müssen beachtet werden?
Die Rechtssituation der Stadttauben
Stadttauben
sind Haustiere.
Sind
Stadttauben eine Fundsache?
Darf
die Stadt / Gemeinde gegen Stadttauben vorgehen?
Was
muss die Stadt/Gemeinde bei Stadttauben beachten?
Wann
ist das absolute Fütterungsverbot gesetzeskonform?
Wer
ist für die Stadttauben zuständig?
Voraussichtliches Ende 21.00 Uhr, anschließendes gemütliches
Beisammensein und Austausch von Erfahrungen.
Sonntag
Seminarbeginn: 09:00 Uhr
Die Hundeverordnung
Gesetz
zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
Erläuterung
der Hundeverordnung.
Wo
darf ein Hund unangeleint Gassi geführt werden?
Der
Hundeplatz.
Mietwohnung und Haustiere
Darf
ein Vermieter das Halten eines Haustieres untersagen?
Welche
Möglichkeiten und Rechte hat ein Mieter/Vermieter?
Haustiere
in Eigentumswohnung?
Die Marktordnung
Dürfen lebende Tiere am Flohmarkt veräußert werden?
I.
Entwurf einer Marktordnung. (Tierschutztransportverordnung,
Tierschutzgesetz, Artenschutz, Gemeindeordnung, Gemeindesatzung etc.)
Fallbeispiele aus der Praxis
Allgemeine
Diskussion über konkrete Fälle (werden von den Teilnehmern erbracht).
Lösungsvorschläge
über die weitere Vorgehensweise werden besprochen.
Verteilung der Teilnahmebestätigungen und Ausweise
Ende des Seminars ca. 12:30 Uhr
Änderungen vorbehalten
Referenten: Gerhard
Oesterreich, Sabine
Skiendziel
Anmeldeformular
Senden an:
Arbeitskreis Tierschutz
Gerhard Oesterreich
Schwarzwaldweg 15
33332 Gütersloh
E-Mail: gerhard.oesterreich@gtelnet.net
Ich/Wir nehmen am Seminar vom ---
in der Jugendherberge ----
----------, ------ teil. Bitte in Druckschrift
ausfüllen.
Vorname_________________________Nachnahme______________________________
Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________
Vorname_________________________Nachnahme______________________________
Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________
Vorname_________________________Nachnahme______________________________
Wohnort_____________________Str.________________________Tel/Fax:___________
Seminargebühr beträgt: 80.00 €, einschließlich Seminarunterlagen
pro Teilnehmer.
Wenn Übernachtung und Verpflegung in der Jugendherberge gewünscht
wird, müssen für 2 Nächte mit Bettwäsche und
vegetarische Vollpension
--,00 €? zusätzlich zu der Seminargebühr pro
Teilnehmer, auf das Konto: Gerhard Oesterreich Konto Nr.33479940 BLZ 47860125
Volksbank Gütersloh, überwiesen werden.
Es sind noch Plätze frei
Erst nach Eingang der Zahlung gilt die Anmeldung.
______________________________________________
(Unterschrift)(Datum)
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