In den angenehmen Räumen der
Jugendherberge Hagen war nicht nur sehr viel Platz, sodass jeder bequem
Arbeiten konnte, die Herbergseltern waren selber Vegetarier und das vegane
Essen für uns Teilnehmer fiel entsprechend positiv aus.
Zu Beginn des Seminars wurden
die im Gesetz verankerten Rechten der Tiere sowie über die Pflichten der
Tierhalter referiert.
Die meist gestellte Frage
unter den anwesenden Tierschützer war die Möglichkeit der Einforderung der Rechte
der Tiere bei den Behörden. Hierzu wurde von den Referenten
ausführliche Informationen erteilt, einzelne Fälle wurden diskutiert und
Lösungen erarbeitet. Auch die Frage nach den Dienstleistungen, zu denen
Behörden gesetzlich verpflichtet sind, wenn Anzeigen wegen Tierquälerei
erstattet werden, wurde ausgiebig und mit regem Interesse besprochen.

Es war wie zu jedem Tierrechtsseminar eine große Menge Wissensstoff zu bewältigen und so ging es am Freitag zu Beginn des Seminars gleich in die Thematik. Und so fingen wir nach der Vorstellungsrunde mit den Rechten der Tiere und den Pflichten der Menschen, beim Grundgesetz, an. Damit begannen wir die Rechte der Tierschützer/Tierrechtler bei den Behörden zu dokumentieren. Wie bringe ich meine berechtigte Tierrechtsforderung bei der Behörde an.

Was muss ich dabei beachten. Wie
verhält es sich mit dem öffentlichen Recht in Bezug auf den Tierschutz? Verfügungsgewalt
und Befugnisse der Behörden, des ehrenamtlichen Tierschützers. Was sagt Tierschutzgesetz,
das BGB, das Informationsfreiheitsgesetz, wann ist eine Fachaufsichtsbeschwerde
sinnvoll, wann eine Strafanzeige, wann eine Ordnungswidrigkeit und noch Vieles
mehr. Was muss ich bei all den Vorgängen beachten?

Die alltäglichen Widerstände
können mit Rechtsmitteln abgebaut werden. Sinn des Tierrechtsseminars ist, zu
jeder Zeit die zuständigen und betreffenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien,
Gutachten zur Hand zu haben und gezielt einzusetzen.
Referenten:
Gerhard Oesterreich Sabine Skiendziel
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