BGB Tiere sind keine Sachen

 

 

 

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       Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht, vom August 1990, besagt im Artikel 1,Punkt 2,

       § 90a "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt."

 

       Punkt 4. Dem

       § 903 wird folgender Satz angefügt:

   " Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten." 

 

        II. Zu den einzelnen Vorschriften 3. Zu Artikel 1 Nr. 4:Begründung

       Die vorgeschlagene Ergänzung des §903 BGB bringt zum Ausdruck, dass auch nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch eine besondere Verpflichtung und Verantwortung des Menschen besteht, dem Tier als Lebewesen besonderen Schutz und Fürsorge zuteil werden lassen.“

 

 

 

 

 

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