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BGB Tiere sind keine Sachen |
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Das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im
bürgerlichen Recht, vom August 1990, besagt im Artikel 1,Punkt 2,
§ 90a "Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch
besondere Gesetze geschützt."
Punkt 4. Dem
§ 903 wird folgender Satz angefügt:
" Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung
seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten."
II. Zu den einzelnen Vorschriften 3. Zu Artikel 1 Nr.
4:Begründung
„Die
vorgeschlagene Ergänzung des §903 BGB bringt zum Ausdruck, dass auch nach dem
Bürgerlichen Gesetzbuch eine besondere Verpflichtung und Verantwortung des
Menschen besteht, dem Tier als Lebewesen besonderen Schutz und Fürsorge zuteil werden lassen.“
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