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Fundsache
Unterbringung |
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Die Unterbringung der Fundsache Haustier regelt das Tierschutzgesetz § 11, näher bezeichnet in der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes“ im Zusammenhang mit den Vorschriften zu den einzelnen Tierhaltungsverordnungen, -Richtlinien und –Gutachten. Z.B. Säugetiergutachten Tierschutzhundeverordnung Räumliche und lichttechnische Anforderungen an die Unterbringung von Katzen in Tierhandlungen mit und ohne Zucht, Gutachten von –Prof. Dr. P. Leyhausen, zur Vorlage beim Landgericht Berlin, Turmstr. Zu beziehen durch den Bundesverband Tierschutz e.V. Essenberger Str. 125, 47443 Moers, Tel:02841/25244, Fax:0284126236 E-Mail: bv-tierschutz@t-online.de |
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