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Fundunterschlagung |
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Aus dem Grunde, dass ein Haustier nie eigentumslos ist, lediglich verwahrsamlos, gibt es immer einen Eigentümer. Beziehungsweise einen Halter oder Betreuer. Dieser Personenkreis ist nach Recht und Gesetz Verantwortlich für das von im gehaltene oder betreutes Tier. Durch diesen Umstand ergibt sich die Fundunterschlagung. |