Erste Seite Verwaltungen reagieren nicht

 

 

Grundgesetz

 

 

Artikel 1 Nr. 3

 

I. Die Grundrechte

 

[Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt]

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

 

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

 

 

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

 

 

 

 

 

 

 

Artikel 20 Nr.3

 

II. Der Bund und die Länder

 

[Staatsstrukturprinzipien; Widerstandsrecht]

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

 

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

 

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

 

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

 

 

Die Nummer 3 in Artikel 1 und Artikel 20 des Grundgesetzes bestimmt das gesetzeskonforme Vorgehen der drei Staatsgewalten.

 

Verstöße dagegen müssen zur Anzeige gebracht werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Fachaufsichtsbeschwerde

 

 

Fachaufsichtsbeschwerde Beispiel

Pferdehaltung

 

Tierschutzwidrige Pferdehaltung die über Jahre vom Kreisveterinäramt nicht konsequent vorfolgt wurde.

 

 

Fachaufsichtsbeschwerde Beispiel

Tier,-Umweltschutz

 

Verstoß gegen das Landschaftsschutzgesetz sowie gegen das Tierschutzgesetz.

Wallheckenrodung auf dem Gelände des Friedhofs im Juni.

 

 

Erklärung

 

Die Fachaufsichtsbeschwerde wird immer dann eingesetzt wenn der Behördenvertreter etwas verleugnet, fachfalsche Aussage gab, keine Angaben, oder falsche Auskunft erteilt hat,  oder er handelt nicht wie das Gesetz vorschreibt.

Die Fachaufsichtsbeschwerde wird an den Kreis/Landrat geschickt. Dort wird die Fachaufsichtsbeschwerde im Kreistag, bei Anwesenheit der Kreistagsabgeordneten vorgetragen und beantwortet und zwei Fragen darf, der die Beschwerde eingereicht, zu den aktuellen Äußerungen stellen. Sind die Kreistagsabgeordneten von dem fachlichen Versagen des Behördenvertreters überzeugt, kann es für die Angelegenheit zu einer Neubearbeitung kommen und den Behördenvertreter können Konsequenzen drohen.

 

 

 

 

 

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde

 

 

 

 

Dienstaufsichtsbeschwerde Beispiel

Muster

 

 

 

 

 

 

Erklärung

 

Die Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen den Behördenvertreter bei persönlichen Entgleisungen,

oder wenn der Behördenvertreter unhöflich oder beleidigend wird.

 

Dienstaufsichtbeschwerde trifft zu, wenn der Beamte in der Art und Weise seines Benehmens persönlich oder ausfallend wird. Und somit seiner neutralen Rolle als Behördenvertreter nicht mehr gerecht wird.

 

Wenn der BehördenvertreterIn eine Aussage macht, die fachlich falsch oder irreführend ist oder er handelt nicht wie das Gesetz vorschreibt, bedarf es immer eine Fachaufsichtbeschwerde nie eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

 Bei der Dienstaufsichtsbeschwerde bekommt der Betreffende eine Rüge für sein Verhalten von seinem nächsthöheren Vorgesetzten.

 

 

 

 

Amtspflichtverletzung

 

 

Amtspflichtverletzung

 

Bürgerliches Gesetzbuch

 

            Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)

            Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)

            Titel 27 - Unerlaubte Handlungen (§§ 823 - 853)

            § 839

            Haftung bei Amtspflichtverletzung

            (1) Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Fällt dem Beamten nur Fahrlässigkeit zur Last, so kann er nur dann in Anspruch genommen werden, wenn der Verletzte nicht auf andere Weise Ersatz zu erlangen vermag.

 

 

 

 

 

Klageerzwingung

 

 

Klageerzwingung

 

Die Klageerzwingung nach § 172 StPO muss auch bei Straftaten gegen den Tierschutz zulässig sein.

 

 

 

 

 

 

Petition

 

 

          Bitte eines Bürgers (Petent) an eine zuständige Stelle oder Volksvertretung, in seinem Sinne zu verfahren.  Sie ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf und wird auch als "Eingabe" bezeichnet.  Jedermann (natürliche oder juristische Person) hat das Recht, eine Petition einzureichen.  Das ist grundrechtlich garantiert (Petitionsrecht aus Artikel 17 des Grundgesetzes, GG).  Vom Petitionsrecht erfasst sind sowohl Bitten, Anregungen, Forderungen und Vorschläge für Gesetzesinitiativen, als auch Anträge sowie Dienstaufsichts- und Verwaltungsbeschwerden. Häufiger Fall sind beispielsweise Unterschriftensammlungen für ein bestimmtes Anliegen (gemeinsame Petition).

         Petitionen können sich an alle staatlichen Organe (Behörden), Einrichtungen und Stellen richten.  Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren sind nur wenige formelle Voraussetzungen (Schriftform und Namensunterschrift) nötig.

         Wer eine Petition einreicht, muss angehört werden. Er hat ein Recht darauf, dass sie sachlich geprüft und beschieden wird. Ihm dürfen in der Folge aus der Petition keinerlei Nachteile erwachsen.

         Die Bescheidung der Petition ist als solche kein Verwaltungsakt; der Petent kann deshalb dagegen nicht vor dem Verwaltungsgericht klagen.

         Bei den Bundes- und Landesparlamenten ist jeweils ein für die Behandlung von Petitionen zuständiger Petitionsausschuss eingerichtet. Er beantwortet nach Klärung der Sach- und Rechtslage die Eingabe.

         Er kann allerdings nicht gerichtliche Entscheidungen überprüfen oder gar aufheben.

 

         Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages (Art. 45c GG) behandelt Petitionen, die den Bereich der Bundesgesetzgebung betreffen.

 

 

 

Petitionsmuster 1

 

Gegen einen Flughafenbau

 

 

 

Petitionsmuster 2

 

Betäubungsloses Schächten

 

 

Petitionsmuster 3

 

Reptilienbörse