Anzeige bei Tierquälerei
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Strafanzeige
Muster nach § 17 TierSchG |
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Arbeitskreis
Tier M
E N S C H E N F
Ü R T I E R R
E C H T E Kontaktstelle: Schwarzwaldweg
15 33332
Gütersloh Ansprechpartner: Fon u. Fax: .05241/48429 E-Mail
:gerhard.oesterreich@gtelnet.net Horst Hoffmann Fon 05241/48780 An die Staatsanwaltschaft des Landgerichts Saarbrücken Zähringer Str. 1 2 66119 Saarbrücken Anzeige gegen Unbekannt wegen des Verdachts des Verstoßes gegen, das Waffengesetz, Jagdgesetz die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, BGB Fundsachenrecht, Artikel 20a Grundgesetz, sowie aller anderen in Betracht kommenden gesetzlichen Vorschriften Ort, Datum Sehr geehrter Herr Staatsanwalt. Aufgrund eines Artikels in der Saarbrücker Zeitung vom 24.06.2000 ist davon auszugehen; dass am 22. oder 23.06 2000 in N. auf dem Spielplatz in der Straße ein Bediensteter der Städtischen Ordnungsbehörde Tauben tötete. Dabei schoss er mit einer Schrotflinte in einen durch Ausstreuen von Futter angelockten Taubenschwarm; anschließend nahm er einen Knüppel und erschlug die noch lebenden Tauben. Dieser Vorgang ist durch den Städtischen Pressesprecher Name getilgt bestätigt worden. Die Kopie des Berichts in der Saarbrücker Zeitung ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen |
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